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Hilft eine Mehrwertsteuersenkung wirklich oder schadet sie unter dem Strich?

Bevor ich Buchhändler geworden bin, war ich fast 16 Jahre lang im IT Consulting für ERP Systeme tätig.

Die Umstellung der Mehrwertsteuer im Jahr 2007 von 16 auf 19 Prozent habe ich damals aktiv miterlebt und bei unseren Kunden durchgeführt. Das waren viele Stunden an Vorbereitung und dann komplizierte Konvertierungsläufe mit anschließenden Prüfläufen und Tests, mit denen wir uns z.T. die Nächte um die Ohren schlagen mussten. Ganz zu schweigen von den hohen Kosten für die Unternehmen.

Wer meint, man müsse „einfach“ nur von 19 auf 16 und von 7 auf 5 umstellen, hat, mit Verlaub, keine Ahnung.

Von daher muss ich leider der Regierung unseres Landes sagen: „Ihr habt keine Ahnung und wurdet dazu noch offenbar von (teuren) Leuten beraten, die selbst keine haben.“

Ich will euch Lesern das mal aus meiner bescheidenen und lückenhaften kaufmännischen Sicht beschreiben.

In der EDV arbeitet man mit Mwst Gruppen. Dort wird hinterlegt, welcher Steuersatz bei der Berechnung benutzt wird und welche Sachkonten in der Finanzbuchhaltung angesprochen werden müssen. Damit ist gewährleistet, dass man nicht an jedem Artikel diese Informationen im Detail eingeben muss. Dem Artikel wird eine Mwst Gruppe zugeteilt, z.B. die für den vollen Steuersatz, und dann schaut das System nur in dieser Gruppe nach. Dort steht dann „Steuersatz 19%“ und „Umsatzsteuer- oder Vorsteuerkonto xxx“ (je nach dem ob etwas verkauft oder gekauft wird). Damit sind alle Parameter vorhanden, um die Steuer korrekt zu berechnen und zu buchen. Dies macht in der Folge eine korrekte Umsatzsteuerverprobung inkl. Kontennachweis für das Finanzamt möglich.

Um ab dem 1. Juli mit den neuen Steuersätzen arbeiten zu können, müssen also neue Mwst Gruppen eingerichtet werden. Die vorhandenen kann ich nicht mehr verwenden. Denn die werden gebraucht, um die Konsistenz der bis zum 1. Juli gebuchten Posten beizubehalten. Denn betrachte ich Vorgänge, die mit 19% gebucht wurden und die hinterlegte Mwst Gruppe für die volle Steuer sagt 16%, dann ist das schlicht falsch.

Ebenso benötigt man neue Sachkonten für die Steuersätze 16% und 5%. Nur so kann auch hier eine saubere Trennung zwischen „vorher“ und „nachher“ gewährleistet sein. Und natürlich für den Kontennachweis bei der UVA (Umsatzsteuervoranmeldung).

Jetzt mag man sagen: „Ok. Nun gibt es neue Mwst Gruppen und neue Sachkonten. Die Artikel selbst behalten ja ihre Zuordnung zu ‚voller Steuersatz‘ bzw. ‚Ermäßigter Steuersatz‘. Alles in Butter.“

Wirklich?

Nun führe ich z.B. nach dem 1.Juli die Bezahlung einer Einkaufsrechnung aus. Der Lieferant hat mir 2% Skonto gewährt, wenn ich innerhalb einer bestimmten Frist früher als erforderlich bezahle. D.h. Ich bezahle 2% weniger, als ursprünglich beim Buchen der Einkaufsrechnung gebucht wurde.

Beim Buchen der Rechnung wurde aber auch Umsatzsteuer (Mwst) gebucht, die gegenüber dem Finanzamt als sog. Vorsteuer von der Umsatzsteuerschuld aus den Verkäufen abgezogen werden muss.

Wenn ich nun wegen des Skontos weniger an meinen Lieferanten bezahle, dann fallen auch entsprechend weniger Vorsteuern gegenüber dem Finanzamt an. Der bei der ursprünglichen Buchung der Einkaufsrechnung ermittelte Vorsteuerbetrag muss also durch die Zahlung tatsächlich geringer sein. Würde ich das nicht korrigieren, würde ich gegenüber dem Finanzamt mehr von meiner Umsatzsteuerschuld abziehen, als ich eigentlich dürfte. Das wäre Steuerbetrug.

Damit die EDV nun diese Korrektur vornehmen kann, benötigt sie entsprechende Informationen bezüglich der Steuern. Am Artikel steht ja schon ob er voll oder ermäßigt besteuert wird. Wie hoch dann der volle oder ermäßigte Steuersatz ist, erfährt das System aus den, richtig, Mwst Gruppen.

Dort steht aber seit Neuesten für die volle Steuer 16% drin. Somit korrigiert das System den Steueranteil des Einkaufs mit 16%. Aber: der Einkauf fand ja ursprünglich, da vor dem 1. Juli, mit 19% statt… Damit würde zu wenig Vorsteuer korrigiert. Das schadet in diesem Fall dem Staat nicht. Aber dem Händler. Denn er muss nun 3% mehr Umsatzsteuer abführen.

Und was ist bei Gutschriften für Vorgänge vor dem 1. Juli? Rücksendungen?

Ihr seht also, das Ganze ist keineswegs so trivial, wie es die Regierung jetzt gern darstellen möchte.

Fakt ist: es verursacht uns Händlern, zu den durch den Lockdown und der damit verbundenen Wirtschaftskrise ohnehin schon hohen Verlusten, weitere völlig unnötige Kosten und Arbeit.

Dabei käme ich persönlich immer noch um Einiges besser weg als andere, die solche Umstellungen nicht selbst vornehmen können, weil sie auf ihre Softwarehäuser und Dienstleister angewiesen sind. Dadurch wird es für die noch teurer und ist zudem noch zeitkritischer, da Softwarehäuser eben auch nur begrenzte Kapazitäten haben.

Und wenn dieses Problem behoben ist, müssen noch die Preise auf den Artikeln geändert werden. Das bedeutet alles neu ausrechnen, alte Etiketten ab, neue Etiketten erstellen und anbringen. Statt 2,50 nun 2,42.

Klasse. Und ich dachte, es sollen über kurz oder lang die ganzen Centbeträge abgeschafft werden? Oder runde ich den Preis dann wieder auf 2,45 auf? Dann habe ich keine 3% gesenkt. Oder runde ich auch 2,40 ab? Dann würde ich meine ohnehin schon schmale Spanne verringern.

Ich bin Buchhändler. Bücher unterliegen in Deutschland der gesetzlichen Buchpreisbindung. D.h. die Verlage bestimmen einen Preis für das Buch, an den ich mich als Buchhändler zu halten habe. Ich darf es weder teurer verkaufen, noch einen Rabatt darauf geben. Weder offen (als konkreten Preisnachlass) noch verdeckt (bei Kauf eines Buches gibt es einen Schlüsselanhänger dazu).

Solange also der Verlag nichts am Buchpreis ändert, kann ich das ebenfalls nicht. Verbraucher spüren davon also gar nichts.

Aber ich habe Kosten und Arbeit damit, die ich beide nicht brauchen kann.

Und gleich nach dem Weihnachtsgeschäft müssen diese ganzen Änderungen ab dem 2. Januar 2021 sofort wieder rückgängig gemacht werden.

Ehrlich. Für diese ganze Aktion fehlen mir die Worte. Obwohl ich bis hierhin schon eine ganze Menge von ihnen verbraucht habe.

Liebe Bundesregierung, werft diese ganze Mwst Senkung in den Abfalleimer. Ersatzlos streichen und statt dessen andere, sinnvolle Maßnahmen treffen, um der Wirtschaft zu helfen.

Und wir Verbraucher?

Haben wir Angst um unsere Arbeitsplätze? Fürchten wir uns nicht nur vor dem Virus, sondern auch vor verödeten Innenstädten und fehlenden Einzelhandelsgeschäften?

Dann lasst uns vor der eigenen Haustür bleiben. Kaufen wir vor Ort und in unserer Umgebung. Nehmen wir Handel und Dienstleistung vis a vis in Anspruch. Das kostet genauso viel. Nutzen wir deren Fachkompetenz. Und online geht auch dort.

Und wir Händler und Dienstleister, nehmen wir unsere Kunden ernst. Sie verdienen guten Service und Beratung. Wenn sie nicht „ins Internet“ abspringen sollen, dann jammert nicht, sondern zeigt ihnen, dass sie bei euch besser beraten sind als bei Herrn Bezos.

Bis (hoffentlich) demnächst

Andreas

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Andreas König

Selbständiger Onlinebuchhändler, Blogger, IT Dienstleister und Freelancer.

2011 habe ich, gerade 50 geworden, als Quereinsteiger die Buchhandlung König SCM Shop Fallersleben mit dem Spezialgebiet in christlicher Literatur gegründet. Fast jeden Monat gab es Veranstaltungen, ich schrieb Blog und knüpfte viel Kontakte mit lokalen und überregionalen Autorinnen und Autoren.

2021 habe ich das Ladengeschäft geschlossen und bin in den aktiven Ruhestand gegangen.

Da ich von meinen Interessen her, seit jeher breit aufgestellt bin, war und bin ich noch immer in und für die Stadt und die Region 38 aktiv unterwegs. Es ist mir ein Anliegen, dieses Gebiet nach bestem Können zu beeinflussen und möglichst nach vorne zu bringen. Jeder noch so kleine Einsatz hilft dabei.

Neben diversen Ehrenämtern und Engagements liegen meine Schwerpunkte nun auf diesem Blog in Verbindung mit dem Buch38 Onlineshop. Ich betreibe das Onlineportal UnserFallersleben.de, bin vielseitig interessiert. 

Und da ich nicht wegschauen kann, gebe ich gern auch meinen Senf dazu. Mit dem Strom zu schwimmen, war nie mein Ding.

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